Identitätskarte

Ab 08.07.2020 wird die elektronische Identitätskarte ausgestellt; die Identitätskarte aus Papier wird...

Veröffentlichungsdatum:

23.07.2020

Lesedauer

2 Minuten

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Ab 08.07.2020 wird die elektronische Identitätskarte ausgestellt; die Identitätskarte aus Papier wird nur mehr in Ausnahmefällen, die vom Gesetz vorgesehen sind, ausgestellt.



Die Identitätskarte wird AUSSCHLIESSLICH nach Vormerkung ausgestellt.



Vormerkung: von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter 0471-954333 oder persönlich am Bürgerschalter.



Die Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird. Sie wird für alle in der Gemeinde ansässigen Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.



Gültigkeitsdauer:


  • 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren 

  • 5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren 

  • 10 Jahre für alle Volljährigen.



Die Identitätskarte kann ab 180 Tagen vor ihrem Verfall erneuert werden. Nur wenn sie beschädigt ist oder verloren bzw. gestohlen wurde, kann sie schon vorher erneuert werden. In den beiden letztgenannten Fällen ist dafür jedoch die bei der Polizei eingereichte Anzeige vorzulegen. Wegen einer Änderung des Familienstandes, Wohnsitzes oder Berufs muss die Identitätskarte nicht erneuert werden. Ausländische Staatsbürger erhalten Identitätskarten, die nicht für die Ausreise ins Ausland gültig sind.

Erforderliche Unterlagen:



Volljährige


Um die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte zu beantragen, muss der betreffende Bürger/die betreffende Bürgerin vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen:


  • 1 aktuelles Passfoto in Farbe (mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) 

  • die verfallene / beschädigte Identitätskarte

  • bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei)

  • Betrag von Euro 22,00



Minderjährige


Für die Beantragung der elektronischen Identitätskarte müssen der/die betreffende Minderjährige und die Eltern anwesend sein, und zwar:


  • 1 aktuelles Passfoto in Farbe (mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) 

  • Für die Identitätskarte, die zur Ausreise berechtigt, ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich

  • die verfallene / beschädigte Identitätskarte, falls vorhanden

  • bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei)

  • Betrag von Euro 22,00 



Kinder ab 12 Jahre unterschreiben ihre Identitätskarte selbst.



 

Bearbeitungszeit


Die elektronische Identitätskarte wird zum vereinbarten Termin am Bürgerschalter bestellt. Die Ausstellung erfolgt über die italienische Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt. Die Zustellung erfolgt in der Regel nach 6 bis 8 Tagen.

Kosten der elektronischen Identitätskarte
 22,00 Euro


 

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Zuletzt aktualisiert: 15.04.2024, 11:52 Uhr

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