Gemeindeeigene Säle

Die Gemeinde Pfatten bietet verschiedene Säle an. Der vorliegende Beschluss des Gemeindeausschusses regelt...

Beschreibung

Die Gemeinde Pfatten bietet verschiedene Säle an.

Der vorliegende Beschluss des Gemeindeausschusses regelt die Gewährung zur Benutzung der Säle, Lokale und Räume, welche in der gegenwärtigen Verordnung als „Gemeindesäle“ bezeichnet werden, außer diese werden von der Gemeinde für institutionelle Zwecke benutzt.

Die Gemeinde kann außer den Gemeindesälen, auch die vorhandene Ausstattung, sofern verfügbar und zu den vorgesehenen Auflagen, zur Verfügung stellen.

Der Antrag um Nutzung der Gemeindesäle muss mindestens sieben (7) Tage vor dem Termin, für welchen die Nutzung angefragt wird, bei der Gemeinde eingereicht werden. Wird der Gemeindesaal an eine Privatperson vermietet, ist der Mieter verpflichtet die Mietgebühren vor Benutzung des Saales zu verrichten. Ebenso wird eine Kaution vor Benutzung erhoben. Diese wird zurückerstattet, wenn die Räumlichkeiten gereinigt und in bestem Zustand verlassen werden.

Zutrittsbeschränkungen

Uns sind keine Einschränkungen bekannt

Lageplan

PFATTEN DORF 111, 39051 PFATTEN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.04.2024, 11:55 Uhr