Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 18 vom 06.10.2020 wurden die Gemeinderatsmitglieder für die Verwaltungszeit 2020-2025 bestätigt.
Der Gemeinderat besteht aus:
- Bürgermeister als Vorsitzender;
- Gemeinderäte;
- Gemeindereferenten.
Zuständigkeiten:
- er ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde;
- beschliesst die allgemeinden Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird;
- überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde;
- in Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich der Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet wird;
- trifft hierzu die erforderlichen Massnahmen.