Gemeinderat

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 18 vom 06.10.2020 wurden die Gemeinderatsmitglieder für die Verwaltungszeit 2020-2025  bestätigt.

Der Gemeinderat besteht aus:

  • Bürgermeister als Vorsitzender;
  • Gemeinderäte;
  • Gemeindereferenten.

Zuständigkeiten:

  • er ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde;
  • beschliesst die allgemeinden Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird;
  • überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde;
  • in Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich der Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet wird;
  • trifft hierzu die erforderlichen Massnahmen.

Bürgermeister

Gemeinderäte

DEU