Antrag um Bewohnbarkeits-Benutzbarkeitserklärung-Benutzergenehmigung (LG 13/1997)

Die Bescheinigung ist für die ordnungsgemäße Nutzung von Gebäuden verpflichtend.

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Beschreibung

Der Antrag auf eine Bescheinigung über die Bewohnbarkeit, Nutzbarkeit oder Betriebsgenehmigung gemäß dem Landesgesetz 13/1997 ist das Verfahren, mit dem bestätigt wird, dass ein Gebäude die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und bauliche Vorschriften erfüllt, um als Wohn- oder Gewerberaum genutzt werden zu dürfen. 

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Veröffentlichungsdatum

15.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025, 11:36 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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