Identitätskarte

Die Elektronische Identitätskarte (CIE, "Carta d'Identità Elettronica") ist der neue Personalausweis...

Veröffentlichungsdatum:

23.07.2020

Lesedauer

2 Minuten

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carta-didentita-elettonica

Beschreibung

Die Elektronische Identitätskarte (CIE, "Carta d'Identità Elettronica") ist der neue Personalausweis im Kartenformat. Mithilfe modernster Technologie, wie einem Contactless-Microchip, wird bei der Überprüfung der persönlichen Identität das Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet. Dadurch ist die CIE das sicherste und vielseitigste Instrument zum Schutz der physischen und digitalen Identität der Bürger und Bürgerinnen.


Beantragung

Die Identitätskarten auf Papier können jederzeit mit einer CIE ersetzt werden. Die elektronischen Identitätskarten können ab dem 180. Tag vor dem Verfallsdatum erneuert werden oder infolge von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nochmals bei Ihrer Gemeinde beantragt werden. In den beiden letztgenannten Fällen ist dafür jedoch die bei der Polizei eingereichte Anzeige vorzulegen. Wegen einer Änderung des Familienstandes, Wohnsitzes oder Berufs muss die Identitätskarte nicht erneuert werden. Ausländische Staatsbürger erhalten Identitätskarten, die nicht für die Ausreise ins Ausland gültigsind.

Die Identitätskarte wird AUSSCHLIESSLICH nach Vormerkung ausgestellt.


Gültigkeitsdauer

  • 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren 
  • 5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren 
  • 10 Jahre für alle Volljährigen.


Erforderliche Unterlagen

Volljährige

Um die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte zu beantragen, muss der betreffende Bürger/die betreffende Bürgerin vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen:

  • 1 aktuelles Passfoto in Farbe (mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) 
  • die verfallene / beschädigte Identitätskarte
  • bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei)
  • Betrag von Euro 22,00 

Minderjährige

Für die Beantragung der elektronischen Identitätskarte müssen der/die betreffende Minderjährige und die Eltern anwesend sein, und zwar:

  • 1 aktuelles Passfoto in Farbe (mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) 
  • Für die Identitätskarte, die zur Ausreise berechtigt, ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich
  • die verfallene / beschädigte Identitätskarte, falls vorhanden
  • bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei)
  • Betrag von Euro 22,00 

Kinder ab 12 Jahre unterschreiben ihre Identitätskarte selbst.

 

Bearbeitungszeit

Die elektronische Identitätskarte wird zum vereinbarten Termin am Bürgerschalter bestellt. Die Ausstellung erfolgt über die italienische Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt. Die Zustellung erfolgt in der Regel nach 6 bis 8 Tagen.


Kosten der elektronischen Identitätskarte
 22,00 Euro

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 14:25 Uhr

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